- 1953 - 1286. März 25. Breslau. 8 Kal. April. Heinrich, Herzog von Schlesien, Herr von Breslau, erlaubt dem Stephan von Stepancowicz (Schönbankwitz), der ihm dafür mit einem halben Streitrosse dienen soll, seine Güter zu neumarkter Rechte auszusetzen unter Vermittelung von dessen Schulzen Gerhard, der ihm dafür bei einem Kreuzzuge dienen soll mit einem Rosse im Werthe von 8 Mk. spadone et joppa et lacta (sic) et ferreo pileo, während die Bauern einen Wagen zu stellen haben mit einem Kutscher und 2 Pferden im Werthe von 4 Mk. Die Bauern geben nach Ablauf von 3 Freijahren jährlich den Zins, genannt poradlne, von 10 Mk., ferner (von der Hufe) 1 Mk. und 2 Malter Dreikorn, 4 Scheffel Weizen, 4 Korn, 4 Hafer, und die übrigen thun Dienste wie andre Bauern der Nachbarschaft: als Zehnten jährlich 1 Vierdung mit Rücksicht auf die Unfruchtbarkeit der Aecker. Gerhard soll dem Herrn, wenn dieser selbst einmal dem Gerichte Vorsitzen will, au einem der drei grossen Gerichtstage ein Essen darbieten, an den andern beiden sollen es die Diener reichen und Beide vereint auch die sonst üblichen Ehrungen reichen an den drei hohen Festen. Z.: Simon Gallicus, Pacoslaus, Sdessa, dessen Bruder Sambor, Gramslaus (vermuthlich Grimizlaus), Nenker Ritter, Conr. Schulz v. Jexonowicz (Jackschenau), Jac. Schulz von nova villa (Neudorf), Swentosl. Schulz v. Wilcowicz (Wilkau), Nic. Vogt von Nimptsch. Ausgef. durch den Hofnotar Baldwin. Staatsarch. Abschr. des XVI. Jahrh. in F. Breslau III. 11. 8. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen. |